Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2016 - V ZB 73/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16931
BGH, 21.04.2016 - V ZB 73/15 (https://dejure.org/2016,16931)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2016 - V ZB 73/15 (https://dejure.org/2016,16931)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2016 - V ZB 73/15 (https://dejure.org/2016,16931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62a Abs 1 AufenthG, Art 16 Abs 1 S 1 EGRL 115/2008, Art 1 EGV 343/2003, Art 1 ff EGV 343/2003, Art 1 EUV 604/2013
    Abschiebehaft zur Sicherung einer Rücküberstellung: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Haftanordnung trotz fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des betroffenen Ausländers; Begründetheit bei Haftvollzug in einer nordrhein-westfälischen ...

  • IWW

    § 80 Abs. 5 VwGO, § ... 62 Abs. 1 FamFG, Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG, § 62a Abs. 1 AufenthG, Verordnung (EG) Nr. 343/2003, Verordnung (EU) Nr. 604/2013, § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zur Sicherung der Rücküberstellung eines malischen Staatsangehörigen für die Dauer von acht Wochen; Rechtsschutz des Betroffenen nach Beendigung der unberechtigten Freiheitsentziehung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 58, FamFG § 62, FamFG § 70
    Abschiebungshaft, Rücküberstellung, Sicherungshaft, Haft, ladungsfähige Anschrift, Rechtsmittel, Rechtsbehelf, Statthaftigkeit, Zulässigkeit

  • rewis.io

    Abschiebehaft zur Sicherung einer Rücküberstellung: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Haftanordnung trotz fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des betroffenen Ausländers; Begründetheit bei Haftvollzug in einer nordrhein-westfälischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zur Sicherung der Rücküberstellung eines malischen Staatsangehörigen für die Dauer von acht Wochen; Rechtsschutz des Betroffenen nach Beendigung der unberechtigten Freiheitsentziehung

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung zur Sicherung der Rücküberstellung eines malischen Staatsangehörigen für die Dauer von acht Wochen; Rechtsschutz des Betroffenen nach Beendigung der unberechtigten Freiheitsentziehung

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebehaft zur Sicherung einer Rücküberstellung: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Haftanordnung trotz fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des betroffenen Ausländers; Begründetheit bei Haftvollzug in einer nordrhein-westfälischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.2014 - V ZB 54/14

    Rücküberstellungshaftverfahren: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - V ZB 73/15
    Das änderte aber an der Zulässigkeit des Rechtsmittels nur etwas, wenn der geordnete Ablauf des Rechtsmittelverfahrens ohne Angabe der ladungsfähigen Anschrift gefährdet wäre oder die fehlende Angabe der ladungsfähigen Anschrift Rückschlüsse auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Betroffenen erlaubte (Senat, Beschlüsse vom 20. November 2014 - V ZB 54/14 InfAuslR 2015, 104 Rn. 5 u. vom 18. Februar 2016 - V ZB 74/15, juris Rn. 5).

    Diese Richtlinie ist auf die Haft zur Sicherung von Rücküberstellungen sowohl nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 vom 18. Februar 2003 (ABl. Nr. L 50 S. 1 - sogenannte Dublin-II-Verordnung) als auch nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 vom 26. Juni 2013 (ABl. Nr. L 180 S. 31 - sogenannte Dublin-III-Verordnung) anzuwenden (Senat, Beschlüsse vom 20. November 2014 - V ZB 54/14, InfAuslR 2015, 104 Rn. 8 für Dublin-II-Verordnung und vom 3. März 2015 - V ZB 108/14, juris Rn. 1 für Dublin-III-Verordnung).

  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - V ZB 73/15
    bb) Die Haftanordnung war schon deshalb rechtswidrig, weil abzusehen war, dass die Haft in der Justizvollzugsanstalt Büren und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG vollzogen werden würde (vgl. näher Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 bis 10).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12

    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - V ZB 73/15
    Ein solcher Antrag soll dem Betroffenen eine Möglichkeit geben, sich auch nach ihrer Beendigung gegen die unberechtigte Freiheitsentziehung und den in ihr enthaltenen Vorwurf zur Wehr zu setzen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 12).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - V ZB 73/15
    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 18. Februar 2016 in einer gleich gelagerten Sache Bezug genommen (Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 74/15, juris Rn. 13 f.).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen;

    Auszug aus BGH, 21.04.2016 - V ZB 73/15
    Dieses Interesse ist auch bei einem späteren rechtswidrigen Verhalten des Betroffenen anzuerkennen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 174/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 50/20

    Berücksichtigung der relevanten persönlichen Umstände des Betroffenen bei der

    Das gilt auch für Rechtsmittel in Freiheitsentziehungssachen (BGH, Beschlüsse vom 20. November 2014 - V ZB 54/14, InfAuslR 2015, 104 Rn. 5, vom 18. Februar 2016 - V ZB 74/15, NVwZ-RR 2016, 635 Rn. 5, vom 21. April 2016 - V ZB 73/15, juris Rn. 5, vom 17. März 2016 - V ZB 75/15, juris Rn. 9, und vom 22. August 2019 - V ZB 179/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 174/17

    Rechtmäßige Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach Pakistan;

    Das änderte aber entgegen der Ansicht der beteiligten Behörde an der Zulässigkeit des Rechtsmittels nur etwas, wenn der geordnete Ablauf des Rechtsmittelverfahrens ohne Angabe der ladungsfähigen Anschrift gefährdet wäre oder die fehlende Angabe der ladungsfähigen Anschrift Rückschlüsse auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Betroffenen erlaubte (Senat, Beschluss vom 20. November 2014 - V ZB 54/14, InfAuslR 2015, 104 Rn. 5; Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 74/15, NVwZ-RR 2016, 635 Rn. 5; Beschluss vom 21. April 2016 - V ZB 73/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 05.04.2022 - XIII ZB 22/21

    Abschiebungshaftsache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde trotz fehlender

    Insbesondere reicht der Umstand, dass der Betroffene sich durch seinen unbekannten Aufenthalt weiteren Maßnahmen der beteiligten Behörde entzieht, nicht aus, um die Rechtsmissbräuchlichkeit seines auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft gerichteten Antrags anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 46/08, NJW-RR 2009, 1009 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - V ZB 73/15, juris Rn. 5).
  • AG Recklinghausen, 25.02.2020 - 60 XIV(L) 28/20
    Denn die Haftanordnung ist unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Abschiebehaftsachen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - V ZB 73/15 -, Rn. 10, juris) schon dann als rechtswidrig anzusehen, wenn abzusehen ist, dass die Haft bzw. Ingewahrsamnahme in einer Einrichtung stattfindet, die den gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht gerecht wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht